Die Pflegesätze im Überblick

Entsprechend der ermittelten Pflegegrade von 1 bis 5 ergeben sich die monatlichen Heimentgelte für den Aufenthalt im Haus Schlüter. Bitte entnehmen Sie die aktuellen Beträge dieser Übersicht und nutzen Sie das Anmelde-Formular zur Aufnahme im Haus Schlüter.

aktuelle Pflegesätze      Anmeldung zur Heimaufnahme

 

ab dem 01.03.2024

Pflege-
grad
Entgelt für
Pflege
Entgelt für
Unterkunft
Verpflegung Invest-
kosten
Gesamtentgelt
(täglich)
Heimentgelt
(monatlich)
Leistung
Pflegekasse
Eigenanteil
(tgl.)
Eigenanteil
(monatlich)
1 52,41 € 18,38 € 6,60 € 12,78 € 90,17 € 2.742,97 € 125,00 € 86,06 € 2.617,95 €
2 67,20 € 18,38 € 6,60 € 12,78 € 104,96 € 3.192,88 € 770,00 € 79,64 € 2.422,65 €
3 83,37 € 18,38 € 6,60 € 12,78 € 121,13 € 3.684,77 € 1.262,00 € 79,64 € 2.422,65 €
4 100,23 € 18,38 € 6,60 € 12,78 € 137,99 € 4.197,66 € 1.775,00 € 79,64 € 2.422,65 €
5 107,79 € 18,38 € 6,60 € 12,78 € 145,55 € 4.427,63 € 2.005,00 € 79,64 € 2.422,65 €


Ab dem 1. Januar 2022 erhalten vollstationär versorgte Heimbewohnerinnen und Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 von der Pflegekasse einen Leistungszuschlag nach § 43c SGB XI.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, wie lange Pflegebedürftige bis zum 31. Dezember 2021 vollstationäre Pflege in Pflegeeinrichtungen bezogen haben:

Dauer der vollstationären Pflege´ Zuschuss zum Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Ausbildungsumlagen
Bis zu 12 Monate 15 Prozent = 191,10 €
Mehr als 12 Monate 30 Prozent = 382,20 €
Mehr als 24 Monate 50 Prozent = 636,99 €
Mehr als 36 Monate 75 Prozent = 955,49 €

Rundungsbedingt können sich Cent-Abweichungen je Pflegegrad ergeben.

Wissenswerte Details zum Heimentgelt

Seit Einführung der Pflegeversicherung setzt sich das Heimentgelt in stationären Einrichtungen aus vier Positionen zusammen: Pflegesatz gemäß Pflegegrad, Entgelt für die Unterkunft, Entgelt für die Verpflegung und Investitionskosten.

Zum Pflegesatz zählen alle Aufwendungen, die für die umfassenden Pflegeleistungen notwendig sind. Dazu gehören – je nach Bedarf unserer Bewohner – Hilfen bei

  • der Körperpflege,
  • der Ernährung,
  • der Mobilität
  • sowie die soziale Betreuung
  • und die Behandlungspflege.

In den Beträgen für die Unterkunft und die Verpflegung sind alle Ausgaben für Speisen und Getränke, für die Reinigung, die Wäscheversorgung sowie die Ver- und Entsorgung enthalten.

Zu den Investitionskosten zählen wir im Haus Schlüter die Ausgaben für den reibungslosen Betrieb der Pflegeeinrichtung inklusive der Instandhaltung des Gebäudes, der Ausstattung, der technischen Anlagen und unserer beliebten Gärten.

Zur Finanzierung der Heimkosten beraten wir Sie ausführlich!

Liegt ein Pflegegrad vor, übernimmt die Pflegekasse bei Bewilligung die pflegebedingten Kosten bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Sollte darüber hinaus finanzielle Unterstützung notwendig sein, können staatliche Leistungen beantragt werden. Im Haus Schlüter beraten wir Sie gern zu den weiteren Finanzierungsmöglichkeiten und helfen bei der Beantragung von Zuschüssen. Sprechen Sie uns an!